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Wenn Ihnen ein Dritter mit seinem Wagen einen Personen- oder Sachschaden zugefügt hat ist dies en Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung des Schädigers, an die Sie sich als Geschädigter zur Begleichung Ihres Schadens (mit Hilfe unseres Gutachtens) wenden müssen.

Nach dem Unfall muss der Wagen zur Reparatur in eine Werkstatt. Nun beginnt ein wahrer Hindernislauf durch die Vorschriften und Hinweise von Versicherungen.

Überlassen Sie die Auswahl des KFZ-Gutachters aber keinesfalls der Gegenpartei (Gegnerische Versicherung) sondern beauftragen Sie selbst immer persönlich den Gutachter Ihrer Wahl. Die Kosten des Sachverständiger sind genauso erstattungsfähig wie der Schaden selbst.

Die gegnerische Versicherung versucht Ihnen die Schadensabwicklung durch eigene Sachverständiger als unkompliziert anzupreisen, sie will unbedingt Geld sparen. Verzichten Sie durch Unkenntnis nicht auf Ihre eigentlichen Ansprüche.

Durch die Beauftragung eines Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse.

Um Ihnen in dieser Situation fachmännisch weiterzuhelfen, zeigen wir IIhnen als erfahrenes seit über 20 Jahren bestehendes KFZ-Sachverständigen Team was Sie tun müssen damit der Schaden nach dem Unfall an Ihrem Auto möglichst schnell, mit geringer Ärger und unnötigen Kosten behoben wird, weil 

Sie haben das Recht Ihren Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauen uneingeschränkt auszuwählen und zu beauftragen.

Wir stehen Ihnen professionell und kompetent zur Verfugung.